An dieser Stelle möchten wir euch über die Betriebsordnung unseres Modelflugplatzes informieren. Unsere Betriebsordnung ist essentiell, um ein sicheres und harmonisches Miteinander auf dem Flugplatz zu gewährleisten und stellt zugleich eine verbindliche Auflage der AustroControl dar. Bitte beachtet daher die folgenden Regeln:
Betriebsordnung
Einhaltung der MFBO und Art. 16 Bescheid
Jedes Mitglied und jeder Gastpilot hat die Regeln der MFBO und Art. 16 Bescheid verbindlich einzuhalten.
Benutzungsberechtigte Personen
Ordentliche Mitglieder des Modellflugvereins mit Kenntnisnachweis und Registrierung als UAS Betreiber.
Alleinflugberechtigung
Mit schriftlicher Freigabe durch den Vorstand auf ein Mindestalter von 12 Jahren festgelegt.
Gastflugregelung
Nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes darf das Fluggelände benutzt werden. Den aktuellen Tages – Wochenpreis bitte beim Kassier erfragen.
Betriebsverantwortung und Betriebsauflagen
Die Verantwortung für den regelkonformen Betrieb eines Flugmodels, obliegt dem Piloten. Die Ausübung erfolgt auf eigene Gefahr und Risiken. Eine Erstflug Checkliste ist vor, Inbetriebnahme auszufüllen.
Frequenznutzung und Fernsteueranlage
Der Pilot muss überprüfen, ob seine 35 MHz Frequenz frei ist. Entfällt bei 2,4 GHz.
Überflug von Personen und Gebieten
Der Zuschauerraum, der Parkplatz, die Vereinshütte und der Vorbereitungsraum dürfen nicht überflogen werden. Der Überflug von unbeteiligten Person ist verboten.
Maximalle Abflugmasse
Ist bis zu einer Abflugmasse von 30 kg zulässig, nach Prüfung des einwandfreien technischen Zustandes und zweifacher Unterzeichnung der dafür vorgesehenen Vorflug Kontrollcheckliste durch kompetente Modellflugpiloten.
Maximale Flughöhe
Die maximale Flughöhe beträgt 300 m über Grund.
Antriebsarten
Außer Raketen- und Pulsoantrieben ist der Betrieb aller Arten von Antrieben gestattet.
Erste Hilfe und Brandschutz
Unser Erste-Hilfe-Koffer sowie ein geeigneter Feuerlöscher befinden sich auf der Terrasse vor der Vereinshütte.
Verhaltensregeln für den Flugbetrieb
Die Flüge sind so durchzuführen, dass eine Verletzung von Personen oder Beschädigungen von Sachwerten ausgeschlossen werden kann. Dringen unbeteiligte Person in den Flugbereich ein ist das Modell sofort zu landen und die Person darauf hinzuweisen, den Flugbereich zu verlassen. Bei Annäherung eines bemannten Luftfahrzeugs ist das Modell unverzüglich zu landen.
Einrichtungen auf dem Modellflugplatz
Alle Einrichtungen des Clubs sind sorgsam zu behandeln und rein zu halten. Der westlich gelegene Flugbereich der Amlacherstraße darf nur für Segelflug mit einer Mindestflughöhe von 100 m über Grund genutzt werden.
Sanktionen
Verstöße gegen die MFBO, gegen die Richtlinien des ÖAEC und gegen die Auflagen im Art. 16 Bescheid werden durch Verwarnungen, zeitliche Flugsperren oder Vereinsausschluss seitens des Vereinsvorstandes geahndet.
Parkmöglichkeiten
Kfz und Fahrräder sind ausnahmslos auf dem Besucherparkplatz abzustellen.
Zufahrtsweg zur Startbahn
Das Befahren des Weges zur Startbahn ist nur nach individueller Abklärung mit dem Vorstand erlaubt.
Vorbereitungsbereich
Für Montage – und Wartungsarbeiten ist die dreieckige Fläche mit Tischen unterhalb der Böschung zu verwenden. Nach dem Flug ist das Modell in den Vorbereitungsbereich zurück zu bringen.
Angrenzende Grundstücke
Umliegende Grundstücke dürfen nur zur Bergung von Modellen und auf kürzestem Wege betreten werden.
Verhaltensvereinbarung
Der MFC Lienz unterstützt seine Wettbewerbs-piloten. Motorflugpiloten bitten wir, mit dem Start zu warten. Wenn mehrere Trainingsflüge hintereinander stattfinden, können andere Motorflugpiloten auf die Nordwestliche Wiese ausweichen, um die Konzentration der Wettbewerbspiloten nicht zu stören. Wie appellieren an unsere sportliche und kameradschaftlichen Haltung, indem wir aufeinander Rücksicht nehmen, und uns absprechen.
Betriebszeiten
Sommer 01.05. – 31.10 | E-Modelle & Segelflugmodell | Verbrenner & Turbinenmodelle |
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9.30 – 12.30 | Flugbetrieb | Nur an zuvor bekannt gegebenen Tagen |
12.30 – 14.30 | Eingeschränkter Flugbetrieb* | Nur an zuvor bekannt gegebenen Tagen |
14.30 – 18.30 | Flugbetrieb | Nur an zuvor bekannt gegebenen Tagen |
18.30 – 21.00 | Eingeschränkter Flugbetrieb* | Nur an zuvor bekannt gegebenen Tagen |
Winter 01.11. – 30.04. | E-Modelle & Segelflugmodell | Verbrenner & Turbinenmodelle |
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9.30 – 12.30 | Flugbetrieb | Nur an zuvor bekannt gegebenen Tagen |
12.30 – 13.30 | Eingeschränkter Flugbetrieb* | Nur an zuvor bekannt gegebenen Tagen |
13.30 – 18.30 | Flugbetrieb | Nur an zuvor bekannt gegebenen Tagen |
18.30 – 21.00 | Eingeschränkter Flugbetrieb* | Nur an zuvor bekannt gegebenen Tagen |
Eingeschränkter Flugbetrieb: Für E-Modelle kann nach Beurteilung durch das Messkomitee eine Sondererlaubnis ausgestellt werden.
Flugbereich des Modellflugplatzes
OEAeC MFBO-Betriebsordnung
Die gesamte Art. 16 VO (EU) 2019/947 Betriebsordnung unseres Clubs könnt ihr hier nachlesen.