Betriebsordnung

An dieser Stelle möchten wir euch über die Betriebsordnung unseres Modelflugplatzes informieren. Unsere Betriebsordnung ist essentiell, um ein sicheres und harmonisches Miteinander auf dem Flugplatz zu gewährleisten und stellt zugleich eine verbindliche Auflage der AustroControl dar. Bitte beachtet daher die folgenden Regeln:

Betriebsordnung

Einhaltung der MFBO und Art. 16 Bescheid

Jedes Mitglied und jeder Gastpilot hat die Regeln der MFBO und Art. 16 Bescheid verbindlich einzuhalten.

Benutzungsberechtigte Personen

Ordentliche Mitglieder des Modellflugvereins mit Kenntnisnachweis und Registrierung als UAS Betreiber.

Alleinflugberechtigung

Mit schriftlicher Freigabe durch den Vorstand auf ein Mindestalter von 12 Jahren festgelegt.

Gastflugregelung

Nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes darf das Fluggelände benutzt werden. Den aktuellen Tages – Wochenpreis bitte beim Kassier erfragen.

Betriebsverantwortung und Betriebsauflagen

Die Verantwortung für den regelkonformen Betrieb eines Flugmodels, obliegt dem Piloten. Die Ausübung erfolgt auf eigene Gefahr und Risiken. Eine Erstflug Checkliste ist vor, Inbetriebnahme auszufüllen.

Frequenznutzung und Fernsteueranlage

Der Pilot muss überprüfen, ob seine 35 MHz Frequenz frei ist. Entfällt bei 2,4 GHz.

Überflug von Personen und Gebieten

Der Zuschauerraum, der Parkplatz, die Vereinshütte und der Vorbereitungsraum dürfen nicht überflogen werden. Der Überflug von unbeteiligten Person ist verboten.

Maximalle Abflugmasse

Ist bis zu einer Abflugmasse von 30 kg zulässig, nach Prüfung des einwandfreien technischen Zustandes und zweifacher Unterzeichnung der dafür vorgesehenen Vorflug Kontrollcheckliste durch kompetente Modellflugpiloten.

Maximale Flughöhe

Die maximale Flughöhe beträgt 300 m über Grund.

Antriebsarten

Außer Raketen- und Pulsoantrieben ist der Betrieb aller Arten von Antrieben gestattet.

Erste Hilfe und Brandschutz

Unser Erste-Hilfe-Koffer sowie ein geeigneter Feuerlöscher befinden sich auf der Terrasse vor der Vereinshütte.

Verhaltensregeln für den Flugbetrieb

Die Flüge sind so durchzuführen, dass eine Verletzung von Personen oder Beschädigungen von Sachwerten ausgeschlossen werden kann. Dringen unbeteiligte Person in den Flugbereich ein ist das Modell sofort zu landen und die Person darauf hinzuweisen, den Flugbereich zu verlassen. Bei Annäherung eines bemannten Luftfahrzeugs ist das Modell unverzüglich zu landen.

Einrichtungen auf dem Modellflugplatz

Alle Einrichtungen des Clubs sind sorgsam zu behandeln und rein zu halten. Der westlich gelegene Flugbereich der Amlacherstraße darf nur für Segelflug mit einer Mindestflughöhe von 100 m über Grund genutzt werden.

Sanktionen

Verstöße gegen die MFBO, gegen die Richtlinien des ÖAEC und gegen die Auflagen im Art. 16 Bescheid werden durch Verwarnungen, zeitliche Flugsperren oder Vereinsausschluss seitens des Vereinsvorstandes geahndet.

Parkmöglichkeiten

Kfz und Fahrräder sind ausnahmslos auf dem Besucherparkplatz abzustellen.

Zufahrtsweg zur Startbahn

Das Befahren des Weges zur Startbahn ist nur nach individueller Abklärung mit dem Vorstand erlaubt.

Vorbereitungsbereich

Für Montage – und Wartungsarbeiten ist die dreieckige Fläche mit Tischen unterhalb der Böschung zu verwenden. Nach dem Flug ist das Modell in den Vorbereitungsbereich zurück zu bringen.

Angrenzende Grundstücke

Umliegende Grundstücke dürfen nur zur Bergung von Modellen und auf kürzestem Wege betreten werden.

Verhaltensvereinbarung

Der MFC Lienz unterstützt seine Wettbewerbs-piloten. Motorflugpiloten bitten wir, mit dem Start zu warten. Wenn mehrere Trainingsflüge hintereinander stattfinden, können andere Motorflugpiloten auf die Nordwestliche Wiese ausweichen, um die Konzentration der Wettbewerbspiloten nicht zu stören. Wie appellieren an unsere sportliche und kameradschaftlichen Haltung, indem wir aufeinander Rücksicht nehmen, und uns absprechen.

Betriebszeiten

Sommer
01.05. – 31.10
E-Modelle &
Segelflugmodell
Verbrenner &
Turbinenmodelle
9.30 – 12.30FlugbetriebNur an zuvor bekannt gegebenen Tagen
12.30 – 14.30Eingeschränkter Flugbetrieb*Nur an zuvor bekannt gegebenen Tagen
14.30 – 18.30FlugbetriebNur an zuvor bekannt gegebenen Tagen
18.30 – 21.00Eingeschränkter Flugbetrieb*Nur an zuvor bekannt gegebenen Tagen
Sommerbetrieb
Winter
01.11. – 30.04.
E-Modelle &
Segelflugmodell
Verbrenner &
Turbinenmodelle
9.30 – 12.30FlugbetriebNur an zuvor bekannt gegebenen Tagen
12.30 – 13.30Eingeschränkter Flugbetrieb*Nur an zuvor bekannt gegebenen Tagen
13.30 – 18.30FlugbetriebNur an zuvor bekannt gegebenen Tagen
18.30 – 21.00Eingeschränkter Flugbetrieb*Nur an zuvor bekannt gegebenen Tagen
Winterbetrieb

Eingeschränkter Flugbetrieb: Für E-Modelle kann nach Beurteilung durch das Messkomitee eine Sondererlaubnis ausgestellt werden.

Flugbereich des Modellflugplatzes

OEAeC MFBO-Betriebsordnung

Die gesamte Art. 16 VO (EU) 2019/947 Betriebsordnung unseres Clubs könnt ihr hier nachlesen.