EU-Verordnung


Informationen zu EU-Drohnen-Verordnung, Registrierung, Drohnenführerschein etc.

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Table of Contents

    Quickstart

    ESA QuickStart for UAS Readiness

    https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/easa_printmotif01_version005.pdfQuelle:

    EU-Verordnung im Überblick

    Allgemeine Informationen

    Mit der EU-Drohnen-Verordnung wird das Fliegen mit Drohnen („unbemannte Luftfahrzeuge“) in der EU einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.

    Die EU-Drohnen-Verordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar. Die einzelnen Staaten können jedoch weiterhin Zonen festlegen, in denen auf keinen Fall geflogen werden darf (Flugverbotszonen), zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen.

    Registrierungspflicht

    Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiber von Drohnen/Modellflugzeugen einer der folgenden Eigenschaften:

    1. ab 250 Gramm
    2. High-Speed-Drohnen
    3. Drohnen mit Kamera

    Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Im Gegenzug entfällt bei Drohnen der Kategorie „open“ die Bewilligungspflicht.

    Behördliche Bewilligung

    Nach der EU-Drohnen-Verordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien „open“, „specific“ und „certified“ eingeteilt.

    Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien „specific“ oder „certified“ erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie „open“ besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.

    Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie „specific“ einzuholen.

    UAS Kategorien Quelle: dronespace.at

    Modellflug

    Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie „open fliegen. Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.


    Drohnenführerschein

    Seit 2015 hat sich die Anzahl der von Austro Control pro Jahr bewilligten Drohnen von 410 auf 2.680 2019 mehr als versechsfacht. 2020 wurden mit Stand 20. Juli bereits 1.289 Anträge bewilligt. Mit einheitlichen Regeln für die gesamte Europäische Union soll der Betrieb von unbemannten Drohnen ab 31. Dezember dieses Jahres vereinfacht werden.

    Allgemeine Informationen

    Der „Drohenführerschein“ ist für alle Personen in der Kategorie „open“ mit einen Gewicht ab 250g verpflichtend. Diese Prüfung besteht aus einem Online Training sowie einem Onlinetest über 40 Multiple-Choice Fragen. Training sowie Tests werden von der Austro Control zur Verfügung gestellt und können online auf www.dronespace.at abgeschlossen werden. Der Nachweis ist 5 Jahre gültig und ist bei jedem Flug entweder elektronisch oder in ausgedruckter Form mitzuführen.

    Online Training und Test

    Dieser Kurs befasst sich ausschließlich mit unbemannten Luftfahrzeugen, die in der “OFFENEN” Kategorie betrieben werden. Was das genau bedeutet und wer diesen Kurs durchlaufen muss, ist direkt im ersten Teil des Moduls “Luftrecht” beschrieben. Im Groben kann man sagen, dass es sich um eine Art “Basiskurs” für UAS-Pilot handelt, der von den meisten absolviert werden muss, die ein unbemanntes Luftfahrzeug fliegen möchten. Für viele – insbesondere professionelle – Aufgabenbereiche wird er jedoch nicht hinreichend sein, sondern muss um weitere Schulungen ergänzt werden. Es ist deswegen essentiell, dass Sie sich vor dem ersten Flug und / oder der Anschaffung eines UAS mit den Voraussetzungen des Betriebs im Detail vertrautmachen.

    Der UAS Online-Kurs enthält Inhalte gemäß AMC1 UAS.OPEN.020(4)(b) und UAS.OPEN.040(3) und gliedert sich in die Module:

    Luftrecht und Sicherheit
    (a) Air Safety
    (b) Airspace Restrictions
    (c) Aviation Regulations
    (g) Privacy and Data Protection
    (h) Insurance
    (i) Security
    Module Luftrecht und Sicherheit
    Menschliches Leistungsvermögen
    (d) Human Performance Limitations
    Modul Menschliches Leistungsvermögen
    Betriebliche Verfahren
    (e) Operational Procedures
    Modul Betriebliche Verfahren
    Allgemeine UAS-Kunde
    (f) UAS General Knowledge
    Modul Allgemeine UAS-Kunde

    Referenzen

    EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge


    Disclaimer

    Die aufgeführten Tipps und Beiträge sind nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt.Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine individuelle juristische Beratung. Sie sind unverbindlich und nicht Gegenstand eines anwaltlichen Beratungsvertrages. Es wird kein Gewähr dafür übernommen, dass im Streitfall den hier dargelegten Urteilen und Ansichten gefolgt wird. Eine Haftung für die veröffentlichten Inhalte wird daher nicht übernommen.